Mitgliedschaft

Werde Teil des WMC – Tauch ein in die Welt des Modellrennsports!

Du willst ein waschechter WMC-ler werden? Die Technik verstehen, sie gekonnt umsetzen und auf der Strecke voll durchstarten?
Wir unterstützen dich dabei!
Als ordentliches Mitglied hast du volles Mitbestimmungsrecht im Verein und – ab 18 Jahren – auch das Wahlrecht auf unseren Mitgliederversammlungen. Ob als aktiver Fahrer, leidenschaftlicher Schrauber, Helfer, Zeitnehmer, Rennleiter oder als unterstützendes passives Mitglied: Bei uns ist jeder willkommen.

So wirst du Mitglied:
Spreche bitte vor dem Ausfüllen der Formulare mit einen Vorstandmitglied, um Beträge etc. Richtig auszufüllen

1. Vorsitzender

2. Vorsitzender

Kassenwart

Michael Schrumpf
Freiherr-vom-Stein-Straße 16
65817 Eppstein
Telefon +49 1520-1946609
E-Mail:
schrumpf@wmc-ev.de

Hans Schmalz
Eberleinstr. 34
65195 Wiesbaden

E-Mail: 
hans.schmalz@wmc-ev.de

Michael Kirchner
Obergasse 5
65326 Aarbergen-Michelbach

E-Mail:
Buchhaltung@wmc-ev.de

Lade Dir die Eintrittsformulare herunter, drucke sie aus und sende sie uns vollständig ausgefüllt zu. Wichtig: Bitte denke daran, auch die Datenschutzerklärung sowie die Einzugsermächtigung zu unterzeichnen.

Wir lassen dich nicht allein:

Bei Fragen rund um den Verein steht dir der Vorstand jederzeit gerne zur Seite. Und wenn es mal Probleme mit deinem Fahrzeug gibt? Sprich uns einfach an oder frag die Kollegen direkt an der Strecke – wir helfen uns gegenseitig, wo wir können!

Aufnahmegebühr, nur für aktive Mitglieder:
Erwachsene € 120,--
Jugendliche € 60,--

Jahresbeitrag für aktive Mitglieder:
Erwachsene € 240,--

Jugendliche € 120,--

Jahresbeitrag für Fördermitglieder:
Keine Berechtigung zur Nutzung der Bahn
Erwachsene und Jugendliche € 40,--

Beiträge im Dachverband DMC:
Aufnahmegebühr, nur Erwachsene € 10,--
Aufnahmegebühr, nur Jugendliche € 0,--
Jahresbeitrag, Erwachsene € 60,--
Jahresbeitrag Jugendliche € 30,--

Besondere Regelungen:
Familienbeitrag:
Das älteste Familienmitglied bezahlt den vollen Beitrag und alle anderen
Familienmitglieder nur die Hälfte. Ausgenommen von dieser Regelung sind.

Fördermitglieder und beitragsfreie Ehrenmitglieder:
In Fällen von z.B. Neffe-Onkel-Beziehungen, Geschwistern oder Ähnlichem entscheidet der Vorstand über den Anspruch auf Familienbeitrag.
Bei ausschließlich erwachsenen Familienmitgliedern mit Familienbeitragsanspruch wird ab dem folgenden Beitragseinzug der zu zahlende Jahresbeitrag gleichmäßig auf alle verteilt.

Jugendmitglieder:
Jugendliche, die Familienmitglied eines bereits aktiven erwachsenen Mitgliedes sind, oder gleichzeitig mit diesem eintreten, bezahlen keine Aufnahmegebühr. Jugendliche sind bis einschließlich in dem Jahr, in dem Sie 10 Jahre alt werden, vom Jahresbeitrag befreit.

Fördermitglieder:
Fördermitglieder, die sich im Verein tatkräftig engagieren oder besondere Leistungen für den Verein erbracht haben, können auf Vorstandsbeschluss vom Beitrag befreit und als Ehrenfördermitglieder geführt werden. Fördermitglieder bezahlen keine Aufnahmegebühr. Bei Aktivierung entscheidet der Vorstand über die Höhe der nachträglich zu entrichtender Aufnahmegebühr unter Berücksichtigung der bisherigen Leistungen des Mitgliedes für den Verein.

Beitrag im Beitrittsjahr:
Im ersten Jahr wird der Beitrag anteilig anhand der 6 Monate in der Hauptsaison April bis September berechnet. Dies gilt ebenso bei der Reaktivierung von Fördermitgliedern unter Anrechnung des Fördermitgliedsbeitrages. Ein Neumitglied bezahlt also im Eintrittsjahr bei Eintritt von Januar bis April die Aufnahmegebühr und den vollen Jahresbeitrag, bei Eintritt ab Oktober nur noch die Aufnahmegebühr und dazwischen je verbleibendem angefangenen Monat die Aufnahmegebühr und 1/6 des Jahresbeitrages

Unsere Bankverbindung lautet:
Empfänger: Wiesbadener Minicar Club e.V.
IBAN: DE35510500150117023737
Name der Bank: Nassauische Sparkasse
BIC: NASSDE55XXX
Verwendungszweck: Mitgliedsbeiträge für ...(bitte vollständigen Vor -und Nachnamen des Mitgliedes angeben)

Arbeitsstunden:
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet 15 Arbeitsstunden für den Verein zu leisten. Eine Pflichtarbeitsstunde wird mit 10€ berechnet, am Ende des Jahres wird abgerechnet. Sollte ein Mitglied seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sein, dann wird der Gegenwert vom Kassenwart eingefordert. Der errechnete Gesamtbetrag wird am folgenden Banktag per Lastschrift von dem Konto des betreffenden Mitglieds eingezogen. Stichtag für den als „Sonderbeitrag“ zu ermittelndem Gesamtbetrag ist der 01. Dezember eines Jahres. Leistet das Mitglied im Dezember noch Arbeitsstunden, so werden diese in das Folgejahr übertragen und dort angerechnet.

 

Downloads

Aufnahmeantrag WMC
Lastschriftmandat
Satzung
DMC Antrag

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