Mitgliedschaft

Werde Mitglied...

Du möchtest auch ein waschechter WMC-ler werden und in die Welt des Modellrensportes eintauchen. Die Technik verstehen, umsetzen und Fahren lernen? Wir helfen wir dabei!

Du möchtest ein Recht auf Mitbestimmung innerhalb des Vereins und ein Wahlrecht auf den Mitgliederversammlungen (ab vollendetem 18. Lebensjahr).

Ob als Fahrer, Helfer, Schrauber, Zeitnehmer, Rennleiter, in einer sonstigen Funktion oder einfach nur als passives Mitglied - bei uns ist jeder willkommen.

Die Eintrittsformulare müssen dafür ausgedruckt und vollständig ausgefüllt werden. Notwendig ist außerdem das Unterzeichnen der Datenschutzerklärung und den Antrag der Einzugsermächtigung.

Bei Fragen rund um den Verein hilfte Dir der Vorstand gerne weite  ebenso bei Problemen mit deinem Fahrzeug kannst Du dich jederzeit melden oder einfach die Kollegen auf der Strecke fragen, wir helfen gerne wo es geht


Mitgliedsbeiträge

Aufnahmegebühr, nur für aktive Mitglieder:
Erwachsene € 75,--

Jugendliche € 60,--

Jahresbeitrag für aktive Mitglieder:
Erwachsene € 180,--
Jugendliche € 90,--

Jahresbeitrag für Fördermitglieder:
Keine Berechtigung zur Nutzung der Bahn
Erwachsene und Jugendliche € 30,--

Beiträge im Dachverband DMC:
Aufnahmegebühr, nur Erwachsene € 10,--
Jahresbeitrag, Erwachsene € 45,--
Jahresbeitrag Jugendliche € 0,-- (nur 2020)

Besondere Regelungen:

Familienbeitrag:

Das älteste Familienmitglied bezahlt den vollen Beitrag und alle anderen
Familienmitglieder nur die Hälfte. Ausgenommen von dieser Regelung sind
Fördermitglieder und beitragsfreie Ehrenmitglieder.
In Fällen von z.B. Neffe-Onkel-Beziehungen, Geschwistern oder Ähnlichem entscheidet
der Vorstand über den Anspruch auf Familienbeitrag.
Bei ausschließlich erwachsenen Familienmitgliedern mit Familienbeitragsanspruch wird ab
dem folgenden Beitragseinzug der zu zahlende Jahresbeitrag gleichmäßig auf alle verteilt.

Jugendmitglieder:
Jugendliche, die Familienmitglied eines bereits aktiven erwachsenen Mitgliedes sind, oder
gleichzeitig mit diesem eintreten, bezahlen keine Aufnahmegebühr.
Jugendliche sind bis einschließlich in dem Jahr, in dem Sie 10 Jahre alt werden, vom
Jahresbeitrag befreit.

Fördermitglieder:
Fördermitglieder, die sich im Verein tatkräftig engagieren oder besondere Leistungen für
den Verein erbracht haben, können auf Vorstandsbeschluss vom Beitrag befreit und als
Ehrenfördermitglieder geführt werden.
Fördermitglieder bezahlen keine Aufnahmegebühr. Bei Aktivierung entscheidet der
Vorstand über die Höhe der nachträglich zu entrichtenden Aufnahmegebühr unter
Berücksichtigung der bisherigen Leistungen des Mitgliedes für den Verein.

Beitrag im Beitrittsjahr:
Im ersten Jahr wird der Beitrag anteilig anhand der 6 Monate in der Hauptsaison April bis
September berechnet. Dies gilt ebenso bei der Reaktivierung von Fördermitgliedern unter
Anrechnung des Fördermitgliedsbeitrages. Ein Neumitglied bezahlt also im Eintrittsjahr
bei Eintritt von Januar bis April die Aufnahmegebühr und den vollen Jahresbeitrag, bei
Eintritt ab Oktober nur noch die Aufnahmegebühr und dazwischen je verbleibendem
angefangenen Monat die Aufnahmegebühr und 1/6 des Jahresbeitrages.

Für die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge sollten Sie, laut Satzung und Finanzordnung unseres Vereins, einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank auslösen.
Die Abbuchung wird zum 1. Kalendertages das daruffolgenden Monat ausgelöst.
Unsere Bankverbindung lautet:
Empfänger: Wiesbadener Minicar Club e.V.
IBAN: DE35510500150117023737

Name der Bank: Nassauische Spakasse

BIC: NASSDE55XXX
Verwendungszweck: Mitgliedsbeiträge für ...

(bitte vollständigen Namen des Mitgliedes angeben)

Versicherungsschutz
Alle Vereinsmitglieder sind während ihrer sportlichen Ausübung zusätzlich versichert
Aber gerade die Unfallversicherungen sind nicht unbedingt ausreichend. Informieren Sie
sich bei Bedarf im Sportbüro zu den Sprechzeiten. Wir empfehlen gerade bei Kindern und
Jugendlichen eine zusätzliche private Unfallversicherung.
Sollten Sie weiter Fragen haben wenden Sie sich an unser Sportbüro in der Hansastraß

Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet 15 Arbeitstunden für den Vereinzuleisten. Eine Pflichtarbeitsstunde wird mit 10€ berechnet, am Ende des Jahres wird
abgerechnet. Sollte ein Mitglied seiner Verpflichtung nicht nachgekommen sein, dann wird der Gegenwert vom Kassenwart eingefordert.

Stichtag für den als „Sonderbeitrag“ zu ermittelnde Gesamtbetrag ist der 01. Dezember eines Jahres. Der errechnete Gesamtbetrag wird am folgenden Banktag per Lastschrift von dem Konto des betreffenden Mitglieds eingezogen. Leistet das Mitglied im Dezember noch Arbeitsstunden, so werden diese in das Folgejahr übertragen und dort angerechnet.

Downloads

Aufnahmeantrag WMC

Lastschriftmandat

Satzung

DMC Antrag

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